Gesetz PDF Drucken E-Mail
Gesetz
Geschrieben von: dea   
Freitag, den 09. Januar 2009 um 13:27 Uhr

Erwerb, Besitz, Weitergeben, Beschaffung, Erzeugung und Herstellung, die Ein- und Ausfuhr der meisten psychoaktiven Substanzen sowie die Werbung dafür sind strafbar. Welche Substanzen illegal sind, ist auf einer langen Liste des Bundes ersichtlich. Wenn du diese Substanzen kaufst, besitzt oder konsumierst, kann dich die Polizei verzeigen - auch bei kleinen Mengen!


Bei Personenkontrollen genügt es, wenn du Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Heimatort und Beruf angibst. Du brauchst keine Angaben über Arbeitsstelle, Einkommen, Vorstrafen oder sonstige persönliche Verhältnisse zu machen.
Ohne Ausweis kannst du bis zur abgeschlossenen Überprüfung deiner Personalien und höchstens 24 Stunden lang festgehalten werden.
Bei einer Festnahme hast du das Recht, jede weitere Aussage zu verweigern, um dich nicht selbst zu belasten. Bei Vernehmungen hast du das Recht auf einen Anwalt. Bei einer Verhaftung müssen dich die Beamten über die dir vorgeworfene Tat in Kenntnis setzen.

 
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