Habs zwar zur schnell überflogen aber ich denke es geht darum, dass Initiative wie z.B. die Minarettinitiative
und speziell die Ausschaffungsinitiative zwar durch einen Volksentscheid durchgekommen sind jedoch mit unseren Grundgesetzen im Widerspruch stehen. Die SVP pocht nun die Initiative auf Bigen und Brechen durchzusetzen und nimmt auf die Rechte keine Rücksicht. Es geht denen nur darum, damit solche widerrechtliche Initiativen nicht mehr vor das Volk kommen. So meine ansicht der Dinge.
Zur Ausschaffungsinitiative
http://www.news.ch/Keine+Loesung+zur+Au ... detail.htmRechtliche Bedenken gegenüber der Minarettverbots-Initiative [Bearbeiten]
Das Völkerrecht aus der Perspektive der Gegner der Minarettverbots-Initiative [Bearbeiten]
Politische Minarettverbots-Initiativen, sei es auf kantonaler oder auf nationaler Ebene, sprechen das Thema der Grundrechte in der Schweiz an. Bei Total- wie Teilrevisionen der Schweizerischen Bundesverfassung, wie es die eidgenössische Volksinitiative anstrebt, dürfen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzt werden (Art. 193 BV[52] und Art. 194 BV[53]); dieselbe Vorschrift gilt bei entsprechenden Volksinitiativen auf Revision (Art. 139 BV[52]).
Debatte über Ungültigkeit der Initiative:
Debattiert wurde nach Lancierung der Initiative im Mai 2007, ob die Volksinitiative nach ihrem Zustandekommen aus rechtlichen Gründen von der Bundesversammlung für unzulässig erklärt werden könnte (und damit dem Volk und den Kantonen niemals zur Abstimmung vorgelegt würde):
Gemäss Art. 139 Abs. 2 BV[52] erklärt die Bundesversammlung Initiativen, welche gegen zwingendes Völkerrecht (ius cogens) verstossen, für ganz oder teilweise ungültig. Einige Juristen sind der Ansicht, die Minarett-Initiative widerspreche Grundprinzipien der schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und plädieren für eine weite Auslegung des Begriff des zwingenden Völkerrechts.[54][