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 Betreff des Beitrags: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2011 - 16:39 
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http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/i ... 35736.html

Zitat:
Für viele Nationalräte war es erst der zweite Tag im Amt und schon hatten sie über einen Umbau am Fundament des Schweizer Staatswesens zu befinden. In einem knappen Entscheid stimmten sie am Dienstag der Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zu.


Wollte mal fragen wie das bei euch eigentlich aussieht. Trennt ihr garnicht zwischen Bundesgesetzen und der Verfassung, wenn ihr abstimmt reicht bei euch dann eine Mehrheit?

Das interessiert mich wirklich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2011 - 19:41 
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@fenris

Hier eine kleine Einführung in unser System. Bitte korrigiert mich, falls was falsche ist.
Lange her, als ich es in der Schule durchgenommen habe.

In der Schweiz haben wir die Bundesverfassung.
Jede Aenderung muss durch das Volk abgestimmt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverf ... ssenschaft

Bei einer Aenderung bedarf es zwingend das Ständemehr. Mit Ständen sind die Kantone gemeint.
Das heisst, dass trotz einem Stimmenmehr eine Vorlage abgelehnt werden könnte.
Je nach Vorlage gibt es auch ein Volksmehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndemehr

Unser Parlament besteht aus dem Nationalrat und Ständerat welches vom Volk
gewählt wird und sollte theoretisch unser Interesse Vertreten. Darum haben
wir auf Entscheidungen welche dort entschieden werden keinen Einfluss.

http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4nderat

http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalrat_%28Schweiz%29

Der 7 köpfige Bundesrat sowohl (denke ich) die Bundesrichter werden durch den Nationalrat gewählt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesratswahlen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgeri ... Schweiz%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische ... er_Schweiz

_________________
Und wenn ich verzweifle,dann erinnere ich mich,dass durch alle Zeiten in der Geschichte der Menschheit,die Wahrheit und die Liebe immer gewonnen haben. Es gab Tyrannen und Mörder und eine Zeitlang schienen sie unbesiegbar,doch am Ende scheiterten sie immer.
Der Schwache kann nicht verzeihen. Verzeihen ist eine Eigenschaft der Starken
Mahatma Gandhi


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2011 - 20:26 
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Alles klar. Ich fand es nur komisch, als ich mal die Kommentare gelesen habe.
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen was so gefährlich an einem Verfassungsgericht sein soll?

Ich raff es nicht, was da an Demokratie verloren gehen soll, wenn der Souverän bei euch
doch sowieso die Verfassung ändern kann.

Ist das Hysterie oder begründet, weil die Richter solche Krücken sind und Gesetze immer gegen die Leute auslegen? Oder haben die meisten Angst, weil es aus dem Norden kommt?

lg, fenris


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2011 - 20:44 
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Habs zwar zur schnell überflogen aber ich denke es geht darum, dass Initiative wie z.B. die Minarettinitiative
und speziell die Ausschaffungsinitiative zwar durch einen Volksentscheid durchgekommen sind jedoch mit unseren Grundgesetzen im Widerspruch stehen. Die SVP pocht nun die Initiative auf Bigen und Brechen durchzusetzen und nimmt auf die Rechte keine Rücksicht. Es geht denen nur darum, damit solche widerrechtliche Initiativen nicht mehr vor das Volk kommen. So meine ansicht der Dinge.

Zur Ausschaffungsinitiative
http://www.news.ch/Keine+Loesung+zur+Au ... detail.htm


Rechtliche Bedenken gegenüber der Minarettverbots-Initiative [Bearbeiten]
Das Völkerrecht aus der Perspektive der Gegner der Minarettverbots-Initiative [Bearbeiten]

Politische Minarettverbots-Initiativen, sei es auf kantonaler oder auf nationaler Ebene, sprechen das Thema der Grundrechte in der Schweiz an. Bei Total- wie Teilrevisionen der Schweizerischen Bundesverfassung, wie es die eidgenössische Volksinitiative anstrebt, dürfen die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzt werden (Art. 193 BV[52] und Art. 194 BV[53]); dieselbe Vorschrift gilt bei entsprechenden Volksinitiativen auf Revision (Art. 139 BV[52]).

Debatte über Ungültigkeit der Initiative:
Debattiert wurde nach Lancierung der Initiative im Mai 2007, ob die Volksinitiative nach ihrem Zustandekommen aus rechtlichen Gründen von der Bundesversammlung für unzulässig erklärt werden könnte (und damit dem Volk und den Kantonen niemals zur Abstimmung vorgelegt würde):

Gemäss Art. 139 Abs. 2 BV[52] erklärt die Bundesversammlung Initiativen, welche gegen zwingendes Völkerrecht (ius cogens) verstossen, für ganz oder teilweise ungültig. Einige Juristen sind der Ansicht, die Minarett-Initiative widerspreche Grundprinzipien der schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und plädieren für eine weite Auslegung des Begriff des zwingenden Völkerrechts.[54][

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2011 - 17:16 
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old lady hat geschrieben:
@fenris

Hier eine kleine Einführung in unser System. Bitte korrigiert mich, falls was falsche ist.
Lange her, als ich es in der Schule durchgenommen habe.

In der Schweiz haben wir die Bundesverfassung.
Jede Aenderung muss durch das Volk abgestimmt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverf ... ssenschaft

Bei einer Aenderung bedarf es zwingend das Ständemehr. Mit Ständen sind die Kantone gemeint.
Das heisst, dass trotz einem Stimmenmehr eine Vorlage abgelehnt werden könnte.
Je nach Vorlage gibt es auch ein Volksmehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndemehr

Unser Parlament besteht aus dem Nationalrat und Ständerat welches vom Volk
gewählt wird und sollte theoretisch unser Interesse Vertreten. Darum haben
wir auf Entscheidungen welche dort entschieden werden keinen Einfluss.

http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4nderat

http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalrat_%28Schweiz%29

Der 7 köpfige Bundesrat sowohl (denke ich) die Bundesrichter werden durch den Nationalrat gewählt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesratswahlen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgeri ... Schweiz%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Politische ... er_Schweiz



Hinzugefügt werden sollte vielleicht noch, dass das Volk zwar keine Initiative für ein Gesetz einreichen kann, jedoch bei Zustandekommen eines fakultaqtiven Referendums auch über ein normales Gesetz abstimmen kann.
Auf Kantonaler und Kommunaler Ebene läuft das ganze dann noch anders ab, dort fallen deutlich mehr Dinge unter das obligatorische Referendum, die nicht die (kantonale) Verfassung betreffen. Auf Reglemente und Verordnungen hat das Volk dann aber gar keinen Einfluss mehr.

Edit: Kommt dieser Beschluss nicht auch noch vors Volk? Müsste er ja eigentlich oder habe ich da was falsch im Kopf?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2011 - 22:16 
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Abgesehen von den Kosten einer solchen Institution, kann ich nicht verstehen wie
ihr "entmachtet" werdet. Denkt ihr, dass es sinnvoll ist eine solche Institution zu haben,
oder wird das ganze durch was auch immer in der Versenkung verschwinden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2011 - 23:27 
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fenris hat geschrieben:
Abgesehen von den Kosten einer solchen Institution, kann ich nicht verstehen wie
ihr "entmachtet" werdet. Denkt ihr, dass es sinnvoll ist eine solche Institution zu haben,
oder wird das ganze durch was auch immer in der Versenkung verschwinden?


Auf (Bundes-)Gesetzesebene finde ich so etwas nicht schlecht, ein vom Volk gestützter Verfassungsartikel darf jedoch unter keinen Umständen gekippt werden, wenn er nicht auf grobe Art und Weise gegen das zwingende Menschenrecht verstösst (z.B Non-Refoulment Prinzip). Da das hier soweit ich das verstehe gewährleistet ist, finde ich es keine schlechte Sache..


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 13.12.2011 - 21:16 
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ideenlos hat geschrieben:
fenris hat geschrieben:
Abgesehen von den Kosten einer solchen Institution, kann ich nicht verstehen wie
ihr "entmachtet" werdet. Denkt ihr, dass es sinnvoll ist eine solche Institution zu haben,
oder wird das ganze durch was auch immer in der Versenkung verschwinden?


Auf (Bundes-)Gesetzesebene finde ich so etwas nicht schlecht, ein vom Volk gestützter Verfassungsartikel darf jedoch unter keinen Umständen gekippt werden, wenn er nicht auf grobe Art und Weise gegen das zwingende Menschenrecht verstösst (z.B Non-Refoulment Prinzip). Da das hier soweit ich das verstehe gewährleistet ist, finde ich es keine schlechte Sache..


Das ist bei uns in Deutschland auch nicht anders.
Was ich nicht verstehe ist diese Skepsis gegen ein solches Gericht.

Als Drogenkonsument kann man sich doch sowas nur wünschen oder?

Bei uns hat zumindestens in den 90ern das Gericht geurteilt, dass der Besitz einer kleinen
Menge nicht zwangsläufig bestraft werden muss. Mich würde mal interessieren was ein solches Gericht bei euch über den Konsum von Drogen sagen würde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 13.12.2011 - 22:02 
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Die Skepsis ist, das eine Instanz geschaffen wird, die sich über Volksentscheide hinwegsetzten kann. Das passt nicht allen in den Kram...

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'türlich sind all meine Aussagen aus rein wissenschaftlichem Intresse und spekulativer oder theoretischer Natur
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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 13.12.2011 - 22:08 
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fenris hat geschrieben:

Das ist bei uns in Deutschland auch nicht anders.
Was ich nicht verstehe ist diese Skepsis gegen ein solches Gericht.

Als Drogenkonsument kann man sich doch sowas nur wünschen oder?

Bei uns hat zumindestens in den 90ern das Gericht geurteilt, dass der Besitz einer kleinen
Menge nicht zwangsläufig bestraft werden muss. Mich würde mal interessieren was ein solches Gericht bei euch über den Konsum von Drogen sagen würde.


Daran dürfte sich nicht viel ändern, denn soweit ich weiss besteht kein entsprechender Verfassungsartikel der das irgendwie anders regeln sollte.
Der Unterschied zu Deutschland besteht nur darin, dass in der Schweiz die Verfassung veränderbar ist.

Zitat:
Die Skepsis ist, das eine Instanz geschaffen wird, die sich über Volksentscheide hinwegsetzten kann. Das passt nicht allen in den Kram...


Nein, über eine Volksinitiative kann es sich nicht hinwegsetzen, glücklicherweise.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 13.12.2011 - 22:16 
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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 13.12.2011 - 23:00 
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ideenlos hat geschrieben:
Nein, über eine Volksinitiative kann es sich nicht hinwegsetzen, glücklicherweise.

Was ist es den sonst wenn du Volksinitiativen für ungültig/rechtswiedrig erklären kannst?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 15.12.2011 - 01:28 
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Stopp. Mir ist ein Beispiel bekannt wo eine Volksabzählung mehr oder weniger für ungültig erklärt wurde
weil andere Interessen im Vordergrund standen.

1979 gab es eine Abstimmung betreffend Einführung der Sommerzeit. Das Stimmvolk war
dagegen und die Sommerzeit wurde trotzdem eingeführt.

Hier aus Wikipedia

Schweiz [Bearbeiten]

In der Schweiz galt in den Jahren 1941 und 1942 die Sommerzeit von Anfang Mai bis Anfang Oktober. 1977 wurde mit einem Gesetz die Einführung der Sommerzeit, gleichzeitig mit den Nachbarstaaten, beschlossen. Dagegen wehrten sich vor allem die Bauern; es wurden Unterschriften für ein Referendum gesammelt, und in der Volksabstimmung am 28. Mai 1978 wurde das Sommerzeit-Gesetz deutlich verworfen. Da nun die Schweiz im Sommer 1980 eine „MEZ-Zeitinsel“ inmitten sommerzeitführender Länder war, verabschiedete das Parlament das von der Regierung verlangte Zeitgesetz vom 21. März 1980,[19] auf dessen Grundlage im folgenden Jahr die Sommerzeit wie in den Nachbarstaaten eingeführt wurde. Das Gesetz unterstand nach der Verabschiedung durch das Parlament wieder dem fakultativen Referendum. Die für ein Referendum notwendigen 50'000 Unterschriften kamen jedoch nicht mehr zustande. Das Gesetz trat am 1. Januar 1981 in Kraft. So wurde eine Wiederholung des 1980 entstandenen Zeitchaos, z. B. auf grenzüberschreitenden Fahrplänen der Eisenbahn, vermieden. Eine (unter anderem von Christoph Blocher) 1982 lancierte Volksinitiative zur Abschaffung der Sommerzeit kam nicht zustande. Seit 1981 gilt daher auch in der Schweiz die gleiche Sommerzeitregelung wie in ihren Nachbarstaaten: von 1981 bis 1995 Ende März bis Ende September, seit 1996 Ende März bis Ende Oktober, mit Umstellung jeweils am Sonntag um 2 Uhr MEZ (1 Uhr UTC). Siehe auch Basler Zeit.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 18.12.2011 - 19:47 
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Ich frage mich was damals mit dem Wahlrecht für Frauen passiert wäre.
Naja man lernt eben immernoch dazu. Folgendes habe ich gefunden:

Zitat:
In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. Staatliche Grundrechtseinschränkungen sind nicht nur wegen verfassungsmäßiger Rechte einklagbar, sondern auch wegen etwaiger Rechte, die jemandem aus der EMRK zustehen. Die Schweizer Bundesverfassung (BV) garantiert zum Teil weitergehende Freiheiten als die EMRK, wie zum Beispiel die umfassende Wirtschaftsfreiheit. Dabei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund Art. 190 BV auch verfassungswidrige Bundesgesetze anzuwenden sind. Die Verfassung bietet daher keinen Schutz gegen Bundesgesetze, welche verfassungsmässig geschützte Grundrechte verletzen. Bei EMRK-geschützten Grundrechten beachtet das Bundesgericht jedoch in solchen Fällen die EMRK, da ansonsten eine Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgen würde.

Jedoch hat die Schweiz (beziehungsweise das Schweizerische Bundesgericht) neuerdings in zwei Fällen[19] bei der Umsetzung der EMRK (respektive vor allem bei der Umsetzung von EGMR-Urteilen) eine gewisse Mühe gezeigt.

Die Verfahrensgarantien der EMRK führten in zahlreichen Kantonen zu Anpassungen der kantonalen Strafprozessordnungen. Gewisse Kantone hatten jedoch noch lange Strafprozessordnungen, welche zur EMRK in Widerspruch standen. So war es beispielsweise im Kanton Luzern möglich, dass der gleiche Richter erst die Untersuchungshaft anordnet und danach die Untersuchung gegen den Beschuldigten führt. Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 sind diese Widersprüche jedoch beseitigt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 18.12.2011 - 21:19 
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Garvield hat geschrieben:
ideenlos hat geschrieben:
Nein, über eine Volksinitiative kann es sich nicht hinwegsetzen, glücklicherweise.

Was ist es den sonst wenn du Volksinitiativen für ungültig/rechtswiedrig erklären kannst?


Eine Volksinitiative - wenn erst einmal darüber abgestimmt wurde - kann von keiner Instanz der Schweiz für ungültig erklärt werden. Sie kann höchstens vor der Abstimmung durch das Parlament für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen zwingendes Menschenrecht verstösst.
Dieses Gericht kann Gesetze für ungültig erklären, die gegen die Verfassung verstossen. Eine Volksinitiative ändert die Verfassung.

@ Old Lady: Das mag stimmen, mir geht es aber um die Volksinitiative, nicht um das Referendum.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 18.12.2011 - 23:20 
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Aha, und wenn man eine Initiative für ungültig erklären kann, hat man keine Instanz die über dem Volk steht? Menschrechte, Ethik, etc ist nur Auslegungsache und nicht in Stein gemeiselt....

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 19.12.2011 - 19:02 
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Und wenn das Volk die Hüter selbst bestimmen würde?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.12.2011 - 15:39 
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Dann könntest du auch einen vom Volk gewählten Diktator einsetzten, ist an sich das gleiche?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.12.2011 - 18:31 
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Lassen wir das mal lieber bevor es zu böse wird.
Ich respektiere eure Freiheit und euer System.
Vielleicht macht es ja auch garkeinen Sinn ein Verfassungsgericht zu haben.

Nur was ist die Alternative, wenn es um abstrakte Dinge geht?

Das war die Frage. Nicht wie man den Stimmbürger entmündigt.
Der Souverän muss natürlich die Wahl haben solche Richter und eine solche Institution wieder abzuschaffen, wenn dabei nur Müll herauskommt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.12.2011 - 18:42 
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Wenn es um abstrakte Dinge geht? Du lässt abstimmen und siehst dann welche Partei am besten Werbung gemacht hat :D :D :D Es ist eigentlich egal über was man abstimmt, es wählen eh nicht alle, und von denen die wählen informiert sich wahrscheinlich weniger als die Hälfte gründlich... ;)

Zudem müsste verdammt viel passieren bis mal irgendwer nach einer Abschaffung von irgendwas in diesem Land schreit.... ;)
Also ist es besser nichts anzuschaffen, das nachher (auch wenns Müll ist) eh keiner abschafft....

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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.12.2011 - 19:40 
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Ich kann nur immer wieder sagen, dass hier unter unserem System
in der BRD dieses Gericht ein Segen ist. Viele Politiker haben versucht
Gesetze umzusetzten, die ganz klar verfassungswidrig waren.

Meistens hat das Gericht immer für den kleinen Mann entschieden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtsbarkeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverf ... cheidungen

Wer stoppt den Staat wenn er außer Kontrolle gerät?

Ich meine ganz ehrlich, dass ich viel negatives gelesen habe.
Nur was soll das denn sein? Eine Richterdiktatur?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.12.2011 - 19:47 
Inventar
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Also ich persönlich fände eine Diktatur vollkommen in Ordnung, wenn sie zu 100% meine Interessen und Ansichten vertreten würde *lacht*

da dies nie geschehen wird: ;) .....

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