pinte hat geschrieben:
dea hat geschrieben:
Und warum sollten wir gesperrt werden?
weil *die* denken wir würden zum drogenkonsum auffordern?
...jedenfalls würde das ja nun noch eine weile dauern, zunächst mal wird die Überwachung und Zensur für (scheinbar) sinnvolles aufgebaut, und wenn die Strukturen dann da sind und alles schön flutscht, sich auch eine Gewöhnung einstellt, dann kommt nach und nach ein bisschen mehr BigBrother dazu.
Erstens tun wir das nicht, und Zweitens wäre öffentliche Aufforderung zum Drogenkonsum auch hier in der Schweiz Strafbar.
BtMG hat geschrieben:
4. Kapitel: Strafbestimmungen
Art. 1958
1. Wer unbefugt alkaloidhaltige Pflanzen oder Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln
anbaut,
wer unbefugt Betäubungsmittel herstellt, auszieht, umwandelt oder verarbeitet,
wer sie unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt,
wer sie unbefugt anbietet, verteilt, verkauft, vermittelt, verschafft, verordnet, in Verkehr
bringt oder abgibt,
wer sie unbefugt besitzt, aufbewahrt, kauft oder sonst wie erlangt,
wer hiezu Anstalten trifft,
wer den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung
vermittelt,
wer öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich Gelegenheit
zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt,
55 SR 235.1
56 SR 235.1
57 SR 235.1
58 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1975, in Kraft seit 1. Aug. 1975
(AS 1975 1220 1228; BBl 1973 I 1348).
Und um wieder zum Thema zurück zu kommen, ich finde das Ergebnis nicht wirklich "berauschend" aber ich glaube der SPD tut die Oppositionsrolle gut.