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 Betreff des Beitrags: Ja zur Hanfinitiative mindert die Repression
Neuer BeitragVerfasst: 26.09.2008 - 00:41 
Fortgeschrittener Insider
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Die Hanfinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative »für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«, auch inoffiziell »Hanfinitiative« oder »Cannabisinitiative« genannt, ist gemäß Artikel 139 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung eine Volksinitiative, die am 30. November 2008 zur Abstimmung kommen wird. Sie wurde vom Initiativkomitee »Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität« lanciert und verlangt die Liberalisierung der Hanfpolitik, unter anderem die Legalisierung des Besitzes und des Erwerbs von psychotropen Substanzen der Hanfpflanze sowie des Anbaus der Hanfpflanze. Diese Initiative wurde am 15. Dezember 2006 mit 105.994 gültigen Unterschriften beim Bund eingereicht.


Die Drogenrepression verfehlt ihren Zweck

In einem überaus ehrlichen Bericht beschrieb im März dieses Jahres der Kopf der UN-Suchtstoffkommission, Antonio Costa, der für die Überwachung der Internationalen Vereinbarungen über Drogen zuständig ist, daß das multilaterale Drogenkontrollsystem »seinem Zweck nicht gerecht werden« würde. Er erklärte auch, wie das internationale Regime bemerkenswerte unvorhergesehene Konsequenzen erzeugt hat: florierende Schwarzmärkte weltweit.

Daß die Repression ihren Zweck nicht erfüllt, zeigen auch die Konsumentenzahlen in verschiedenen Ländern. In den Niederlanden, wo man seit Jahrzehnten Haschisch und Gras landesweit in Coffee-Shops kaufen kann, ist der Anteil der Kiffer – insbesondere der jungen Kiffer – in der Bevölkerung deutlich geringer als in den Nachbarstaaten der Niederlanden. Die Repression in den Nachbarstaaten führt somit nicht zu einer Minderung des Angebots und des Konsums, obwohl dies das erklärte Ziel der Repression ist. Da die Repression ihren Zweck nicht erfüllt, gehört sie abgeschafft, da sie sich als völlig unnütz und überflüssig erwiesen hat.


Repressionskoeffizienten verschiedener Städte im Vergleich

Die Repressionskoeffizienten in den größeren Städten der deutschsprachigen Schweiz sind wesentlich größer als diejenigen der großen Städte Deutschlands. In der größten Stadt der Schweiz, Zürich, ist der Repressionskoeffizient derzeit mehr als neunmal so groß wie in der größten Stadt Deutschlands, Berlin. Die Stadt in Deutschland mit dem höchsten Repressionskoeffizienten ist Frankfurt am Main. Bemerkenswert ist überdies, daß Frankfurt am Main der wichtigste Banken- und Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in der Schweiz; und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es eine Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.


Ein Ja zur Hanfinitiative mindert die Repression!

Mehr zum Thema: Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 23. September 2008 zur Drogenpolitik in der Schweiz
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse ... 09-23.html

Mit internetten Grüßen, Hans Cousto

_________________
Beiträge zur Drogengenusskultur:
http://www.DroGenKult.net
Videos mit Beiträgen zum Thema Drogen:
http://psi-tv.hanfplantage.de/category/ ... o-personen
Mehr zu meiner Person:
http://www.planetware.de/tune_in/cousto/biographie.html


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Neuer BeitragVerfasst: 04.10.2008 - 02:52 
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Beiträge: 167
Mal ganz davon abgesehen, dass Staatsbevormundung im Allgemeinen und Prohibition im Besonderen ziemlich panne- und eine Stärkung der Bürgerrechte grundsätzlich zuzustimmen ist, sehe ich nicht genau ein, weshalb man denn nun gerade Cannabisprodukte entkriminalisieren und andere psychotrope Substanzen weiterhin dem BtmG und damit dem Schwarzmarkt überlassen soll? mE wird damit die vermeintliche Dichotomie zwischen "weichen" und "harten" Drogen nur noch mehr zementiert und damit einhergehend der Dämonisierung "harter Drogen" Vorschub geleistet.


Zuletzt geändert von Raphin am 04.10.2008 - 03:40, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ja zur Hanfinitiative mindert die Repression
Neuer BeitragVerfasst: 04.10.2008 - 03:06 
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Registriert: 06.02.2008 - 01:46
Beiträge: 167
Cousto hat geschrieben:
Die Hanfinitiative

Bemerkenswert ist überdies, daß Frankfurt am Main der wichtigste Banken- und Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in der Schweiz; und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es eine Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.


Köstlich diese antikapitalistisch motivierte Küchensoziologie.


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 Betreff des Beitrags:
Neuer BeitragVerfasst: 17.10.2008 - 17:57 
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Beiträge: 167
Im Hinblick auf die Abstimmung vom 30. November wirft die NZZ vom 17. Oktober 08 einen Blick auf die Drogenpolitik:

Zitat:
Merkmale einer kohärenten Suchtpolitik

Von der Politik der illegalen Drogen zu einer Politik der psychoaktiven Substanzen

Von François van der Linde*

Der Wunsch nach Beeinflussung des Bewusstseins sei Teil des Menschseins, schreibt der Autor dieses Beitrags. Eine staatliche Drogenpolitik werde die Suchtprobleme nicht einfach lösen können, sie könne aber Probleme entschärfen, wenn sie glaubwürdig, überprüf- und messbar sei. Neben der Notwendigkeit eines pragmatischen Vorgehens werde die künftige Drogenpolitik aber vor allem eines sein müssen: wesentlich flexibler als heute.

Im Vorfeld der bevorstehenden Abstimmungen über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes und die Hanfinitiative ist es erneut zu einer Diskussion um die schweizerische Drogenpolitik gekommen. Auch wenn das Interesse der Bevölkerung bei weitem nicht mehr so gross ist wie in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts, polarisiert das Thema wiederum die politische Landschaft. Dem Beobachter stellt sich die Frage, warum nach jahrzehntelanger Erfahrung mit dem Drogenproblem und einigen innovativen Ansätzen Ende des letzten Jahrhunderts jetzt wiederum die alten und offenbar unverrückbaren Standpunkte zutage treten.

Moralische (Vor-)Urteile

Ein möglicher Erklärungsansatz ergibt sich, wenn man die Einstellung der Bevölkerung zum Konsum von Drogen betrachtet. In weiten Kreisen wird dieser nicht nur als unerwünscht, sondern als «schlecht» im Sinne eines Werturteils betrachtet. Drogenkonsum ist aus dieser Sicht zu verbieten und Drogenabstinenz als oberstes Ziel zu postulieren. In Fachkreisen ist man dagegen aufgrund der Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte dazu übergegangen, den Konsum von Drogen wertneutral (soweit dies möglich ist) zu betrachten. Man konzentriert sich dabei auf die Ursachen dieses Verhaltens, betreibt auf dieser Basis Prävention und leistet dort Hilfe, wo der Konsum für die Betroffenen wie für das Umfeld zu Problemen führt. Abstinenz ist auch hier eine mögliche und je nach Substanz grundsätzlich wünschbare Option, die aber für viele nicht erreichbar ist. Selbstverständlich ist es das Recht jedes Bürgers, den Konsum von Drogen im Rahmen seiner Wertvorstellungen grundsätzlich abzulehnen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass eine solche Einstellung bei der Suche nach einer lösungsorientierten Drogen- bzw. Suchtmittelpolitik nicht weiterhilft. Die neueren Erkenntnisse über Substanzen, welche die Tätigkeit des Gehirns beeinflussen, machen eine breitere Sichtweise notwendig. Dabei sind einerseits die Eigenschaften und Bedürfnisse des Individuums zu beachten, andererseits aber auch Ansprüche der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Die letzten Jahrzehnte haben eine Fülle neuen Wissens gebracht. Man beginnt ansatzweise zu verstehen, wie Drogen die Hirnfunktionen beeinflussen. Es wurden auch neue Erkenntnisse über Ursachen und Hintergründe des Konsums und des möglichen Abgleitens in problematische Konsumformen und Abhängigkeit gewonnen. Wir sind noch weit davon entfernt, die komplexen Zusammenhänge wirklich zu verstehen. Das neuste Wissen rechtfertigt aber die Schlussfolgerung, dass sich die heute übliche Trennung in legale und illegale Drogen weder aus neurobiologischer noch aus psychologischer Sicht rechtfertigen lässt. Zwar gibt es klare Unterschiede in der Dynamik und dem Abhängigkeitsrisiko zwischen den einzelnen Substanzen. Dem möglichen Abgleiten des Konsumierenden in problematische Konsumformen oder in die Abhängigkeit liegen aber letztlich durchaus vergleichbare Mechanismen zugrunde.

Was sind «Drogen»?

In der Umgangssprache kommen diese Erkenntnisse noch zu wenig zum Ausdruck. Der Begriff «Droge», ursprünglich die generelle Bezeichnung für pharmazeutisch wirksame Substanzen, wird heute meistens mit den illegalen Substanzen gleichgesetzt. Das Wort erhält damit einen negativen Beigeschmack. Auch Ausdrücke wie «Suchtmittel» oder «Betäubungsmittel» werden der Realität nicht gerecht. Wendet man beispielsweise das Wort «Droge» im Zusammenhang mit Alkohol oder Tabak an, provoziert man oft an sich nachvollziehbare Widerstände. Zweifellos kann Alkohol ein Suchtmittel sein. Die grosse Mehrheit der Konsumierenden kann aber kontrolliert mit dem Konsum umgehen.

Mit einem von vornherein negativ besetzten Begriff ist es schwer, eine rationale, differenzierte Politik zu gestalten. Die Suche nach einem neutralen Begriff ist nicht einfach. In der Fachwelt wird unter anderem von «psychoaktiven Substanzen» gesprochen. Darunter fällt jede Substanz, die Auswirkungen auf die Hirntätigkeit hat. Damit können die heute illegalen Substanzen gemeinsam mit Alkohol, Tabak und bestimmten Medikamenten betrachtet werden, ohne dass dies von vornherein mit negativen Assoziationen verbunden ist. Leider ist der Begriff «psychoaktiv» für den Allgemeingebrauch etwas schwerfällig. Aber es ist zurzeit kein anderes Wort verfügbar, welches das Gemeinsame von Drogen, Alkohol, Tabak und psychoaktiv wirksamen Medikamenten so klar ausdrückt.

Politik und pluralistische Gesellschaft

Die Gestaltung einer rationalen Suchtmittelpolitik wird zusätzlich noch durch einen gesellschaftlichen Aspekt erschwert. In Europa und insbesondere auch in der Schweiz ist in den vergangenen Jahrzehnten eine pluralistische Gesellschaft entstanden. Für die Gestaltung des persönlichen Lebens bestehen nicht mehr von der grossen Mehrheit akzeptierte Normen, sondern nebeneinander eine Vielzahl möglicher Wertesysteme. Dies hat zur Folge, dass in vielen grundsätzlichen Lebensfragen kein landesweiter Konsens besteht. Von diesem Wandel ist auch der Umgang mit psychoaktiven Substanzen betroffen. Ist beispielsweise Abstinenz ein erstrebenswertes Ziel? Wenn ja, für welche Substanzen? Kontrollierter Konsum von Alkohol ist hierzulande üblich. Warum wird dieses Verhalten bei Cannabis mehrheitlich abgelehnt? Soll man stark gefährdete Jugendliche zwangsweise in einer Institution behandeln, wie dies zum Beispiel in Schweden möglich ist?

Auf solche Fragen gibt es nicht eine grundsätzlich richtige oder falsche Antwort. Diese wird vielmehr je nach persönlichem Wertesystem unterschiedlich ausfallen. Eine ausgeprägt repressive Drogenpolitik oder auch ein sehr liberaler Umgang mit Drogen wären an sich möglich, wenn sie von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen würden. Dies ist in der Schweiz nicht der Fall. Auch in anderen Lebensbereichen zeigt sich, dass Extremlösungen keine Mehrheit finden. Die Schweiz ist dazu «verurteilt», pragmatisch vorzugehen, weil Extremlösungen - gleich welcher Richtung - an der Urne scheitern.

Was bedeutet das nun für die Gestaltung einer zukünftigen Politik der psychoaktiven Substanzen? Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) orientiert sich in ihren Empfehlungen zu dieser Frage an vier Leitlinien: den wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Gesundheitsschutz, den gesellschaftlichen Wirklichkeiten der Schweiz sowie der Stimmigkeit staatlicher Massnahmen. Aus den beschriebenen gesellschaftlichen Entwicklungen, den neuen Erkenntnissen der Suchtforschung und den Erfahrungen der in der Praxis tätigen Drogenfachleute lassen sich die folgenden fünf Thesen ableiten:

1. Als Ausdruck einer kohärenten Suchtpolitik soll
ten psychoaktive Substanzen grundsätzlich als
Einheit betrachtet werden, ohne ihre unterschied
lichen Wirkungen und Folgen im Einzelnen zu
missachten. Die Trennung zwischen legalen und
illegalen Substanzen in der heutigen Form erweist
sich aber zunehmend als unzweckmässig.

2. Die Ahndung des Konsums der heute illegalen
Substanzen mit den Mitteln des Strafrechts ist ab
zulehnen. Die Bestrafung von selbstschädigendem
Verhalten ist ein Fremdkörper in unserer Gesetz
gebung. Dies bedeutet keineswegs, dass Konsum
immer und überall erlaubt ist und dass der illegale
Handel toleriert wird.

3. Für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen
ist ein Regulierungssystem zu schaffen. In diesem
System werden - je nach Gefährlichkeit und ge
sellschaftlicher Bedeutung einer Substanz - die
Erhältlichkeit und die Zulässigkeit des Konsums
geregelt. Als Beispiel kann das geltende Regulie
rungssystem beim Alkohol dienen. Hier bestehen
unter anderem eine eingeschränkte Erhältlich
keit (z. B. in Autobahnraststätten), situative Kon
sumverbote (z. B. am Arbeitsplatz) und Jugend
schutzbestimmungen (keine Abgabe an Minder
jährige).

4. Ziel einer umfassenden Prävention soll sein, dass
alle Menschen darin unterstützt werden, ein selb
ständiges Leben ohne problematischen Konsum
psychoaktiver Substanzen zu erlernen und zu füh
ren. Abstinenz kann, muss aber nicht zwingend
ein Ziel sein.

5. Neben den anerkannten therapeutischen Metho
den ist der Schadensminderung hohe Aufmerk
samkeit zu schenken. Sie geht davon aus, dass es
immer Menschen geben wird, die sich mit dem
Konsum von psychoaktiven Substanzen gesund
heitlich und sozial gefährden und die nicht willens
oder in der Lage sind, sich einer Therapie zu
unterziehen. Massnahmen der Schadensminde
rung bewahren solche Menschen vor einer Ver
elendung und lassen so die Möglichkeit einer ge
sellschaftlichen Reintegration zu einem späteren
Zeitpunkt offen. Schadensminderung muss aber
auch die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkun
gen des Konsums schützen. Dazu gehören bei
spielsweise die Auflösung von offenen Drogen-
oder Alkoholszenen, das Vermeiden von Passiv
rauchen in Gebäuden oder die Bekämpfung der
Beschaffungskriminalität.

Paradox der Unlösbarkeit

Staatliche Massnahmen im beschriebenen Sinn sind notwendig, werden das Suchtproblem aber nicht lösen. Vielmehr müssen sie wegen der unvermeidlichen Zielkonflikte vom Paradox der Unlösbarkeit ausgehen. Sie müssen pragmatisch, glaubwürdig, überprüf- und messbar sein. Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist einem steten Wandel unterworfen. Der Wunsch nach Beeinflussung des Bewusstseins ist offenbar Teil des Menschseins. Er äussert sich je nach Kultur und Zeit auf verschiedene Weise und kann durchaus auch Modeströmungen unterworfen sein. Neue Entwicklungen wie die «smart drugs» oder «cognition enhancers», welche die geistige und körperliche Fitness steigern, eröffnen neue Perspektiven und sind in ihren Folgen noch gar nicht abschätzbar. Neben der Notwendigkeit eines pragmatischen Vorgehens wird eine künftige Politik der psychoaktiven Drogen auch wesentlich flexibler als heute sein müssen.

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, über die am 30. November abgestimmt wird, entspricht bei weitem noch nicht allen diesen Erkenntnissen. Aber sie gibt den innovativen Elementen der Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte (Viersäulenmodell, heroingestützte Behandlung) eine gesetzliche Grundlage. Eine Ablehnung der Revision würde eine rationale Weiterentwicklung der schweizerischen Drogenpolitik auf viele Jahre hinaus verunmöglichen.



* Der Autor ist Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen

und Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen.


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Neuer BeitragVerfasst: 17.10.2008 - 19:47 
Inventar
Inventar
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Registriert: 11.08.2008 - 15:49
Beiträge: 1176
Zitat:
1. Als Ausdruck einer kohärenten Suchtpolitik soll
ten psychoaktive Substanzen grundsätzlich als
Einheit betrachtet werden, ohne ihre unterschied
lichen Wirkungen und Folgen im Einzelnen zu
missachten. Die Trennung zwischen legalen und
illegalen Substanzen in der heutigen Form erweist
sich aber zunehmend als unzweckmässig.


:ok:

Zitat:
2. Die Ahndung des Konsums der heute illegalen
Substanzen mit den Mitteln des Strafrechts ist ab
zulehnen. Die Bestrafung von selbstschädigendem
Verhalten ist ein Fremdkörper in unserer Gesetz
gebung.


:ok:

Zitat:
3. Für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen
ist ein Regulierungssystem zu schaffen. In diesem
System werden - je nach Gefährlichkeit und ge
sellschaftlicher Bedeutung einer Substanz - die
Erhältlichkeit und die Zulässigkeit des Konsums
geregelt. Als Beispiel kann das geltende Regulie
rungssystem beim Alkohol dienen. Hier bestehen
unter anderem eine eingeschränkte Erhältlich
keit (z. B. in Autobahnraststätten), situative Kon
sumverbote (z. B. am Arbeitsplatz) und Jugend
schutzbestimmungen (keine Abgabe an Minder
jährige).


:ok:

Zitat:
4. Ziel einer umfassenden Prävention soll sein, dass
alle Menschen darin unterstützt werden, ein selb
ständiges Leben ohne problematischen Konsum
psychoaktiver Substanzen zu erlernen und zu füh
ren. Abstinenz kann, muss aber nicht zwingend
ein Ziel sein.


:ok:

Zitat:
5. Schadensminderung muss aber
auch die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkun
gen des Konsums schützen. Dazu gehören bei
spielsweise die Auflösung von offenen Drogen-
oder Alkoholszenen und das Vermeiden von Passiv
rauchen in Gebäuden.


:ok:

Etwas zu lange geraten der Artikel, aber ein paar gute Punkte.


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