In DE kann ohne Grund der Führerschein eingezogen / verweigert werden.
Man muss nichtmal gegen ein Gesetz verstoßen haben und brauch noch nichtmal was mit Drogen zu tuen haben.
Um zu beweisen, dass man doch geeignet ist muss man seine Unschuld beweisen bei privaten Unternehmen (TÜV, Dekra), die daran Geld verdienen fernab von jeglicher staatlicher Kontrolle.
Man kann natürlich so argumentieren, dass es kein Recht auf einen Führerschein gibt, ich habe folgendes darauf zu entgegnen:
Zitat:
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Ohne Auto kommt man nicht überall hin, wegen der Infrastruktur.
Zitat:
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Nicht jeder kann sein Zuhause verlassen ( Pflegefällt in der Familie etc), ohne Führerschein hat man keine freie Arbeitsplatzwahl.
Zitat:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Es gibt kein Gesetz was Kriterien für die Tauglichkeit zum Fahren festlegt, alles reine Willkür.
Zitat:
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Da man nur auf Verdacht und nicht wegen einer Verurteilung den Führerschein entzogen bekommen kann verstößt es gegen Absatz 1.
Körperlich unversehrt ist man auch nicht bei Blutabnahmen etc. , obwohl man keine illegale Handlung begangen hat.
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Ist nur meine Interpretation.