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 Betreff des Beitrags: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:40 
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Hallo,
in D ist es ja bald vorbei mit meinen Lieblings RCs (MDPV, Methylon, 4-FA). Jetzt meine Frage an die Österreicher im Forum: Wisst ihr zufällig, ob diese RCs auch bei euch bald verboten werden oder kann ich es mir nach dem Verbot in D zu Nutzen machen, dass ich in der nähe von Österreich wohne?

Wenn nein, weiß jemand wies in Tschechien aussieht mit MDPV, Methylon und 4-FA?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:43 
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Meines wissens nach ist es bereits in DE vorbei mit MDPV methy und 4fa^^ also alles 2 ablage des BTMG's^^
ich weiß nicht wo es war ob es in der Schweiß oder in österreich aber in einen von beiden wurden alle RC's anfang des Jahres verboten.

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onkel albert hat geschrieben:
lassen wa die synapsen noch bisl firlefanzelieren :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:46 
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och man das stimmt doch gar nicht für d,in D wird Einfuhr nach AMG bestraft und wenn man einen doffen findet der einen den Kram in D vertickt hat der Käufer nichts zu befürchten,es sei den, man bestellt grösseren Mengen=Handel

so schwer ist das doch alles nicht

Am 1. 02. 2012 tritt in Österreich das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) in Kraft.
Ganze chemische Verbindungsklassen werden verboten.
Substanzgruppenverbote können per Verordnung nachträglich laufend hinzugefügt werden.
Händler drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Voraussetzung ist der Vorsatz (!), die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen.
Konsumenten bleiben straffrei

http://anonym.to/?http://www.ris.bka.gv ... 011_II_468

In tchechien ist alles was unter Eigenbedarf fällt erlaubt

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:52 
Inventar
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Ne in D ist es noch nicht aus. Die Bfarm hat lediglich den Vorschlag gebracht MDPV und Methylon in Anlage 2 und 4-Fa in Anlage 1 aufzunehmen.

Aber wie isses in Österreich jetz, senden die Händler noch nach Ö oder nicht? Weil n Verwandter wohnt in Österreich und ich würds mir dann Einfach von ihm abholen. Er ist kein Konsument, sonst hätt ich ihn schon gefragt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:53 
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Registriert: 23.12.2010 - 07:26
Beiträge: 808
viele RCs shops versenden nicht mehr nach Östereich,therotisch könnte da was gehen

aber das Analogesetz wird in D nicht so schnell kommen, die Medikamentenforschung müsste ins Auslandabwandern,die Überlegen jetzt schon über ein Jahr was sie machen sollen

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 21:58 
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Ich glaube dank der Diskussion über die Cannabislegalisierung in D, braucht das mit dem Sachverständigtenausschuss auch so lang :D.

EDIT: Mein Kumpel SWIM hat es schon fast geschafft aus Methylon MDMA zu machen. Natürlich hat SWIM die Erlaubnis dazu ;). Daher wäre es für ihn kurz vor dem "Durchbruch" Scheiße wenn Methylon verboten wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2012 - 23:07 
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In Österreich gibt´s seit heuer das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz. Methylon, 4-Fa usw. fallen da imho auch drunter. Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... I_146.html

Soweit ich es verstanden habe, wird jedoch nur der Weiterverkauf o.Ä. bestraft. Wenn deine Lieferung entdeckt wird, musst du lediglich mit ner Einziehung deiner Bestellung rechnen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 07.03.2012 - 06:38 
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morris hat geschrieben:
Meines wissens nach ist es bereits in DE vorbei mit MDPV methy und 4fa^^ also alles 2 ablage des BTMG's^^...

Bitte überprüft solche Aussagen, bevor ihr sie hier postet. Ich kriege jedes mal das :kotz: , wenn ich sowas lese und nach 1min rauskriege, dass es nicht so ist. Das verwirrt nur.

panik hat geschrieben:
"Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG)

Die Wortwahl ist mal wieder klasse. Also ist eine 50 Jahre alte Substanz, welche nicht durch gegebene Gesetze erfasst wurde, immer noch "neu". Vanillin sollte dann auch als NPS angesehen werden. :o

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtslage RCs in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 09.03.2012 - 12:48 
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Ok
wie siehts mit Salvia in Österreich aus?

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