poiZEN hat geschrieben:
Die wollen ja auch keine Aussage, die möchten DICH in der Datenbank:
wenn der Richter oder Staatsanwalt anordnet eine erkennungsdienstliche Behandlung zu machen, dann wird er sich nicht dagegen wehren können.
da würde ich mir schon einen Anwalt nehmen.
@Legend300, Du scheinst noch sehr jung zu sein und keinen Plan von der Vorgehensweise der Behörden zu haben, wenn Du ihm in diesem Fall von einem Anwalt abrätst. Eine "erkennungsdienstliche Behandlung" ist keine Anhörung, wo man mal eben nichts sagt!
Jung ja, keine Ahnung haben, nein. Ich hatte schon das volle Programm, Stichwort: Kreditkartenbetrug. Ich bin nicht Stolz drauf und hatte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung, ohne Anwalt. Aussage verweigert und erst danach meinen Anwalt kontaktiert. Und natürlich ist es eine Anhörung wo man nichts sagen kann. Denn das ist dein gutes Recht. Entweder du beziehst Stellung oder nicht. Im Endeffekt müssen Sie dich einer Straftat überführen.
Deswegen mein Rat: Gar nicht hingehen. Denn:
Es geht nicht um § 81b 1. Alt. StPO (zur Durchführung eines Strafverfahrens) sondern um § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes). Es ist ja noch kein Strafverfahren eröffnet, also zwingt dich niemand dazu.
Jedoch habe ich eines übersehen. Die haben mit Bußgeld gedroht wenn du nicht hingehst ? Das ist völliger Quatsch und ein Anwalt ist wirklich das beste. Vielleicht kann er sogar noch Fehlverhalten der Polizei für dich rausholen, was den Fall erledigen würde, bevor er überhaupt aufgemacht wurde.