Hallo zusammen
Ich möchte mal gerne folgendes wissen (und ich meine WISSEN, bitte keine "ich denke es ist so"):
Ist 2C-E legal?Und mit legal meine ich ob es erlaubt wäre davon ein Gramm, ein Kilo oder eine Tonne zu importieren oder nicht?
Denn im
Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sind Sachen wie Artikel 2 Absatz B zu finden... :
Zitat:
b. psychotrope Stoffe: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche
Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;
...oder ähnliche Artikel wie der Artikel 8 Absatz B...:
Zitat:
c. Halluzinogene wie Lysergid (LSD 25)
... welche mich vermuten lassen das diese Gesetze eher Gummiparagraphen sind die jederzeit bei Bedarf auf jede mögliche Substanz angewendet werden kann.
Laut Wikipedia.de sei 2C-E legal da es
nicht im
Gesamtverzeichnis der kontrollierten Substanzen aufgeführt ist (im Gegensatz zu ähnlichen Verwandten wie 2C-B, 2C-I uvm.). Meine Frage könnte daher auch umformuliert werden in so etwas wie:
Ist das
Betäubungsmittelgesetz nur eine grobe Zusammenfassung von Politikern, welche keine Ahnung von den jeweiligen Substanzen haben, die dann jedoch für die Anwendung des Gesetzes auf die
Betäubungsmittelverzeichnisverordnung zurückgreifen? Oder anders Formuliert: Kann der Besitz einer Substanz nur durch Ähnlichkeit mit anderen 'altbekannten' Drogen zu einer Straftat werden oder funktioniert alles ganz Strikt nach dem Betäubungsmittelverzeichnis was nun legal ist und was nicht?
Ich hoffe jemand kann helfen.
lg IneX