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 Betreff des Beitrags: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengesetz?
Ungelesener BeitragVerfasst: 05.08.2011 - 15:30 
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Hallo zusammen

Ich möchte mal gerne folgendes wissen (und ich meine WISSEN, bitte keine "ich denke es ist so"):

Ist 2C-E legal?
Und mit legal meine ich ob es erlaubt wäre davon ein Gramm, ein Kilo oder eine Tonne zu importieren oder nicht?
Denn im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sind Sachen wie Artikel 2 Absatz B zu finden... :
Zitat:
b. psychotrope Stoffe: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche
Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;

...oder ähnliche Artikel wie der Artikel 8 Absatz B...:
Zitat:
c. Halluzinogene wie Lysergid (LSD 25)


... welche mich vermuten lassen das diese Gesetze eher Gummiparagraphen sind die jederzeit bei Bedarf auf jede mögliche Substanz angewendet werden kann.
Laut Wikipedia.de sei 2C-E legal da es nicht im Gesamtverzeichnis der kontrollierten Substanzen aufgeführt ist (im Gegensatz zu ähnlichen Verwandten wie 2C-B, 2C-I uvm.). Meine Frage könnte daher auch umformuliert werden in so etwas wie:

Ist das Betäubungsmittelgesetz nur eine grobe Zusammenfassung von Politikern, welche keine Ahnung von den jeweiligen Substanzen haben, die dann jedoch für die Anwendung des Gesetzes auf die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung zurückgreifen? Oder anders Formuliert: Kann der Besitz einer Substanz nur durch Ähnlichkeit mit anderen 'altbekannten' Drogen zu einer Straftat werden oder funktioniert alles ganz Strikt nach dem Betäubungsmittelverzeichnis was nun legal ist und was nicht?

Ich hoffe jemand kann helfen.

:lehrer:

lg IneX


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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 05.08.2011 - 16:40 
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2C-E ist in der Schweiz legal.

Inexpressible hat geschrieben:
Und mit legal meine ich ob es erlaubt wäre davon ein Gramm, ein Kilo oder eine Tonne zu importieren oder nicht?


Ein Gramm ist kein Problem. Bei einem Kilo könntest du trotzdem Schwierigkeiten bekommen. Das ist schon sehr verdächtig.

Inexpressible hat geschrieben:
Ist das Betäubungsmittelgesetz nur eine grobe Zusammenfassung von Politikern...


Das BTMG wird von Swissmedic zusammengestellt.

Inexpressible hat geschrieben:
Kann der Besitz einer Substanz nur durch Ähnlichkeit mit anderen 'altbekannten' Drogen zu einer Straftat werden oder funktioniert alles ganz Strikt nach dem Betäubungsmittelverzeichnis was nun legal ist und was nicht?


Ein solches Gesetz exestiert in der Schweiz (noch) nicht. Du kannst nur Ärger bekommen, wenn du das 2C-E z.B in Kapseln abgefüllt hast - Arzneimittelgesetz.


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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 05.08.2011 - 16:49 
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Zitat:
Ein solches Gesetz exestiert in der Schweiz (noch) nicht. Du kannst nur Ärger bekommen, wenn du das 2C-E z.B in Kapseln abgefüllt hast - Arzneimittelgesetz.



Spielt doch keine Rolle ob es in Kapseln abgefüllt ist, massgebend ist ob es konsumiert wird. Egal in welcher Form.

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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 05.08.2011 - 16:56 
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Richtig, deshalb habe ich ja "z.B" geschrieben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 05.08.2011 - 16:57 
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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.08.2011 - 10:05 
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so wie ich das gesetz sehe ist es ein verbot ovn ALLEM hab es leider noch nicht in originalfassung und vollständig gelesen aber die auszüge die ich kenne besagen eigentlich dass alles was ähnlich wirkt wie IRGENDETWAS verbotenes gesetzlich gleichgestellt sind.

dagegen sollte dringendst geklagt werden. alleine schon weil halt zb coffein ja stimulierend wirkt, alkohol sedierend und und und das wäre dann ja alles verboten wegen ähnlicher wirkung wie verbotene substanzen

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 Betreff des Beitrags: Re: Legalität 2C-E / Gummiparagraph oder striktes Listengese
Ungelesener BeitragVerfasst: 24.02.2012 - 21:56 
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Beiträge: 1
Hi,
Ist 2ce in Deutschland eigentlich auch legal?


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