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 Betreff des Beitrags: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 01.10.2010 - 21:37 
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Brauch mal einen Tip welche Substanzen in den Haaren nicht nachweisbar ist?
Habe die bereits 3-jährige Abstinenz von allem (inkl. Alkohol) langsam (aber sicher) satt!!!
:morgen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 01.10.2010 - 22:44 
Inventar
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Kann ich gut nachvollziehen, habe die Abstinenz auch satt - Oberkante Unterlippe !!!

Die Haaranalyse zum Drogentest wird untersucht auf:

1. Amphetamin
2. Cannabinoide (THC)
3. Ecstasy (MDA,MDMA,MDEA,MBDB)
4. Opiate (6-MAM,Codein,DHC,Heroin,Morphin)
5. Kokain, Benzoylecgonin
6. Methadon, EDDP
7. Methamphetamin

Was bleibt also übrig zum Vernaschen? :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.10.2010 - 07:55 
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danke für deine antwort...
Alkohol hast du vergessen....bzw.das Abbauprodukt davon...
aus den zahlreichen antworten schliesse ich,das ich auf natürliche art einen rauschzustand erzeugen muss :rock:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.10.2010 - 08:07 
Inventar
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Pilze ? :bluemchen: Was tst eigentlich mit LSD - ist das nicht nachzuweisen ???


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.10.2010 - 09:25 
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weiss ich eben net....


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 20.10.2010 - 18:21 
Inventar
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?
Also mir haben die gesagt dass ich alles auf das ich getestet werden will, extra bezahlen muss.

Also Beispiel: Ich werde erwischt mit Diazepam und Cannabis.

So muss ich also ne MPU machen wird nur auf Diazepam und Cannabis getestet, weil ich den Rest extra bezahlen müsste (wobei ich den schweinen das natürlich nicht glaube, ich denke die testen auf alles!).

Wir man jez mit Diazepam, Cannabis Resten, Alk und Speed erwischt ist die Haaranalyse gleich ein Stückchen teurer.

Oder geht es hier nicht um den Führerschein?

_________________
obstfliege hat geschrieben:
Kontrollierter Drogenkonsum ist eher eine Qual als ein Spaß! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.10.2010 - 00:00 
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Beiträge: 247
bullshit!

ich hatte mpu (bzw habe^^) wegen cannabis am steuer.
bei meinen urinkontrollen wurde auf:
buttersäure (GHB)
alk
thc
amphe (auch mephe schulg bei der laboruntersuchung an)
benzos
opiate
koka
und LSD (keine ahung wie????)
getestet....

bei einer haaranalyse wird wohl das gleiche sein da:

freund wird it 1,8 promille erwischt......
mpu
ernimmt keine drogen.
aber seine haaranalyse wurde auf alle oben genannten substanzen getestet....

p.s. evtl hab ich was vergessen, nehm keine verantwortung für...

pilze wären demnach eigentlich ok?
tryptamine sind demnach auch ok?
sämtliche dissoziativas (pcp, lachgas, dxm, dhp, ketamine?)
coffein
salvia
damiana(naja-.-)
lsa(?)
DTM bzw pflanzliches dtm wie yoposamen ect (tryptamine)

na da wären alternativen würd ich ma sagen

edit: ich steh für nix was ich hier schreib, liegt alles in eigenverantwortung


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.10.2010 - 14:14 
Inventar
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dmt, nich dtm :)
und ja, ich glaube die von dir aufgeführten substanzen währen in Ordnung


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 30.10.2010 - 14:53 
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okay...koffein und nikotin muss halt reichen..;o)
und ja es geht um meinen fahrausweis, den ich jetzt zwar habe,aber nur mit auflagen


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 04.11.2010 - 13:10 
Inventar
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Beiträge: 3780
Als was wird Mephe denn nachgewiesen, welches Sotffwechselprodukt wurde nachgewiesen, ich kenne es nämlich dass es schon aufgrund der kurzen halbwertszeit schon nach einem tag nicht mehr nachweisbar war (zum. Schnelltest) ? Viele RC's sind aber noch undetected, alle jwh's, MDPV dürfte auch nich anschlagen, desoxypipradol auch nicht ...

_________________
obstfliege hat geschrieben:
Kontrollierter Drogenkonsum ist eher eine Qual als ein Spaß! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 19.12.2010 - 15:34 
Inventar
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Habe da mal ne andere frage bezüglich nen Haartest.
Und zwar wann wird solch ein test gemacht bzw. wo?
Polizei bei verkehrs kontrollen ja wohl nicht oder?
Da ich seit meinen ersten konsum mir nicht mehr wirklich die haare geschnitten habe und da so ziemlich alles drin ist würd mich das doch mal interessieren...
mfg

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 11.01.2011 - 15:56 
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Ich habe seit März 2009 den Ausweis wegen Fahrens mit Alkohol abgeben müssen. Nach jeweils einem halben Jahr erfolgte eine Haarprobe im Institut für Rechtsmedizin.
Ich habe in dieser Zeit nie einen Tropfen getrunken, die Ergebnisse waren stets dementsprechend gut.
Bei der letzten Kontrolle im Herbst 2010 erhielt ich ein Ergebnis mit einem Wert von 29pg/mg Etg-Konzentration in der Haaranalyse.
Ich kann mir das nicht erklären. Nun musste ich wieder den Ausweis abgeben und das Prozedere beginnt wieder von vorne… Ich habe einen Anwalt eingeschaltet.
Meine Frage:
Wie kann dieser Wert entstehen, obwohl ich nichts getrunken habe??? Haarwasser? Haarfärbemittel? Restalkohol von Saucen? – Ich habe aber meine Gewohnheiten nicht verändert. Trinke ein kleines alkoholfreies Bier (seit 2009). Zeigt plötzlich das Alkoholfreie Bier soviel an?? Was kann denn ein solcher Wert auslösen (entspricht ja einem Alkoholkonsum von einigen Gläsern Wein am Tag), wenn nicht Alkohol? Warum sieht man bei den zusätzlichen Blutproben nicht, dass die Leberwerte topp sind, weil ich nichts getrunken habe? Ich danke herzlich für jeden Tipp!
steno :afro:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 24.01.2011 - 19:40 
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Also ich weiss nicht.
Ich zitiere aus meinem Bericht über das letzte Screening:
"Etylglucuronurid EtG ist Stoffwechselprodukt vom Trinkalkohol das ins wachsende Haar (ca. 1cm/Monat) eingelagert wird. Bei normalem Alkoholkonsum "Social drinking" finden sich dabei Werte bis zu 30 pg/mg Haare, bei übermässigem Konsum "Alcohol abuse" Werte über 30 pg/mg Haare"
In meinen Proben war EtG nicht nachweisbar. Ich trinke regelmässig 1-2 Glas Wein oder ein Bier am Abend, manchmal mehr.
???
Vielleicht wollten sie Dich einfach ficken??

_________________
Muesch "eifach" de Schalter im Kopf kippe!


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 24.01.2011 - 20:24 
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Im übrigen war das Drug-Screen-Multi-12A Urinscreening negativ auf THC, Cocain, Methadon, Benzodiazepine, Amphetamine, Methamephetamin, Opiate, Barbiturate, Ecstasy, Buprenorphin, trizyklische Antidepressiva, Tramadol

In den Haaren nicht nachweisbar war: Morphin, Monoacethylmorphin, Codein, Dihydrocodein, Cocain, Nor-Cocain, Benzoglycocain, Ethyl-Cocain, Methadon, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDA, MDEA.
Was sie sonst noch testen könnten, weiss ich nicht genau. THC ist jedenfalls nach allem, was ich verstanden habe, nicht dabei. Genau sagt Dir das natürlich keiner.

_________________
Muesch "eifach" de Schalter im Kopf kippe!


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse Bitte um Adresse
Ungelesener BeitragVerfasst: 30.01.2011 - 08:49 
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Ich möchte eine private Haaranalyse als Gegen-Gutachten machen.
Kann mir jemand mit einer Adresse in der Schweiz weiterhelfen???????

Vilen Dank!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2011 - 16:29 
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Beiträge: 26
Ich habe das auf http://www.hanf-info.ch gefunden. Das mit den Haaren würde ich mich auch fragen, ob das zustimmt.
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Hanf Info > Informationen über den Hanf > Verschiedene Informationen

Über Drogentests auf Cannabis und wie sie verfälscht werden können
Die nachfolgenden Beiträge behandeln Nachweismethoden für THC und seine Stoffwechselprodukte, mögliche Ursachen für positive Tests ohne Drogenkonsum, die Wirkung der Verdünnung des Urins, Einnahme von Substanzen, die den Urin reinigen sollen, Zugabe von Substanzen zum Urin, Beeinflussung von Blut, Speichel, Schweiß und Haaren.

Cannabiskonsumenten können aus unterschiedlichen Gründen zu Drogentests aufgefordert werden. Diese Tests werden im Allgemeinen mit biologischen Flüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel, Schweiß) oder Haaren durchgeführt. So kann beispielsweise bei einem Verdacht auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen von Polizeibeamten vor Ort eine Screening-Untersuchung von Speichel oder Schweiß vorgenommen werden. Sollte bei einer möglichen anschließenden Untersuchung des Blutes THC im Blut nachgewiesen werden, so gilt der Betroffene als absolut fahruntüchtig, wenn mehr als 1 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum nachgewiesen wird. Eine Untersuchung des Urins oder der Haare auf THC bzw. Stoffwechselprodukte von THC (vor allem THC-COOH) wird häufig von Straßenverkehrsämtern veranlasst, wenn jemand wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig wurde.

Vorkommen von THC in biologischen Flüssigkeiten und Haaren

Blut: Nach dem Rauchen einer einzigen Cannabiszigarette kann THC im Allgemeinen fünf bis zwölf Stunden im Blut nachgewiesen werden. Bei regelmäßigen Konsumenten kann jedoch noch nach ein bis zwei Tagen, eventuell auch länger nach dem letzten Konsum THC im Blut nachgewiesen werden. Die Nachweisbarkeitsdauer von THC-COOH beträgt jedoch selbst nach einmaligem Konsum häufig mehr als fünf Tage. Im Allgemeinen interessiert jedoch im Blut der Nachweis von THC, da dieser eine akute Drogeneinwirkung nachweisen soll.

Urin: Die Nachweisbarkeitsdauer eines THC-Konsums im Urin schwankt noch deutlich stärker als die Nachweisbarkeitsdauer im Blut. Es wurden extreme Fälle beschrieben, nach denen bei gewohnheitsmäßigen Konsumenten noch mehr als sechs Wochen nach dem letzten Konsum ein Drogenscreening im Urin positiv auf THC ausfiel. Andererseits kann ein Drogenscreening auch bei regelmäßigem Cannabiskonsum schon nach einer Woche negativ, das heißt ohne Drogennachweis, ausfallen. Wenn im Urin auch etwas unverändertes THC ausgeschieden wird, so werden doch vor allem Stoffwechselprodukte und darunter überwiegend THC-COOH ausgeschieden. Daher wird der Urin vor allem auf das Vorhandensein von THC-COOH untersucht. Je nach Dosis und anderen Einflussfaktoren kann THC-COOH nach einmaligem Konsum im Urin ein bis sieben Tage nachgewiesen werden, bei regelmäßigem Konsum im Allgemeinen etwa zwei bis drei Wochen.

Speichel: Im Speichel wird vor allem THC nachgewiesen, dass sich beim Rauchen von Cannabis in der Mundhöhle abgelagert hat. Die Mundhöhle ist beim Rauchen hohen THC-Konzentrationen ausgesetzt. Es gelangt nur wenig THC vom Blut in den Speichel. Auch Stoffwechselprodukte sind nur in geringer Konzentration nachweisbar. Wird THC gegessen, ohne dass die Mundhöhle der Droge stark ausgesetzt ist, beispielsweise bei der Aufnahme von THC-Kapseln oder mittels eines schlecht gekauten Kekses, so sind die THC-Konzentrationen im Speichel so gering, dass es im Allgemeinen nicht nachgewiesen werden kann. In einer Studie war THC nach dem Rauchen einer Cannabiszigarette bei verschiedenen Personen zwischen einer und 24 Stunden lang nachweisbar. Die Screeningtests für Speichel sind allerdings so ungenau, dass THC nicht selten gar nicht im Speichel nachgewiesen werden kann.

Schweiß: Ähnlich wie beim Speichel liefern auch die Drogenscreenings im Schweiß häufig kein korrektes Ergebnis. Dennoch werden diese beiden Formen des Drogennachweises intensiv beforscht und weiterentwickelt, da sich beide Flüssigkeiten ohne großen Aufwand und Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von verdächtigen Personen gewinnen lassen, um so einen Anfangsverdacht zu erhärten, der dann durch eine Blutuntersuchung bestätigt werden könnte.

Haare: Es gibt verschiedene Mechanismen, wie THC und seine Stoffwechselprodukte in die Haare gelangen können. Sie können beim Haarwachstum in das Haar eingebaut werden, aus dem Talg oder dem Schweiß in das Haar diffundieren oder aus der Umgebungsluft aufgenommen werden. Die Konzentration von THC und THC-COOH in Haaren ist sehr gering und sehr variabel. Pigmentreiche Haare (schwarzes Haar) nehmen mehr von diesen Substanzen auf als pigmentarme Haare (blonde Haare, graue oder weiße Haare im Alter). In einer Untersuchung wurde bei 85 Prozent aller täglichen Cannabiskonsumenten und bei 52 Prozent aller nicht-täglichen Cannabiskonsumenten THC oder THC-COOH in den Haaren nachgewiesen. Bei seltenem Konsum (ein- bis zweimal pro Monat) ist ein Cannabiskonsum im Allgemeinen nicht durch eine Haarprobe nachweisbar.

Nachweismethoden für THC und seine Stoffwechselprodukte

Meistens werden bei der Untersuchung von Urin, Schweiß oder Speichel zunächst so genannte "Screeningtests" durchgeführt, meistens als Immunoassay. Diese Tests sollen vor allem die Frage beantworten, ob überhaupt eine bestimmte Droge eingenommen wurde. Häufig können die Testsätze mehrere Drogen gleichzeitig nachweisen. Screeningtests, wie beispielsweise der EMIT (= enzyme multiplied immunoassay technique), sind preiswert, dafür aber weniger genau als Untersuchungsverfahren, die verwendet werden, um die Konzentration einer bestimmten Substanz zu ermitteln. Screeningtests werden mit einem bestimmten Grenzwert ("Cut-off") verwendet, um der Ungenauigkeit Rechnung zu tragen und nicht zu viele falsch positive Tests zu haben. "Falsch-positiv" bedeutet ein Anschlagen des Tests, obwohl die Substanz gar nicht vorhanden ist. Im Allgemeinen verläuft der Test im Urin negativ (= ohne Nachweis der Substanz), wenn nur ein- bis zweimal pro Woche geraucht und ein bis zwei Tage vor dem Test nicht konsumiert wurde.

Fällt ein Screeningtest positiv aus, so wird zur Bestätigung und zur Bestimmung der genauen Konzentration ein zuverlässigeres Verfahren verwendet. Meistens ist dies eine GC/MS (= Gaschromatographie/Massenspektrometrie), manchmal auch eine HPLC (= Hochleistungsflüssigkeitschromatographie). Diese Tests werden grundsätzlich auch verwendet, wenn Blut oder Haare auf THC oder THC-Abbauprodukte untersucht werden. Auch diese Tests sind nicht exakt, auch wenn die Analyseinstitute dies nicht gern zugeben. Ringversuche der deutschen Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie aus dem Jahre 2005 in deutschen Labors haben Abweichungen von zum Teil mehr als 50 Prozent von der korrekten THC-Konzentration im Blutserum ergeben.

Mögliche Ursachen für positive Tests ohne Drogenkonsum

Werden THC oder seine Abbauprodukte nachgewiesen, so behaupten die Betroffenen gelegentlich, sie hätten Lebensmittel auf Hanfbasis konsumiert oder seien passiv Cannabisrauch ausgesetzt gewesen. In den 90er Jahren wies vor allem Hanföl nicht selten so hohe THC-Konzentrationen auf, dass nach dem Konsum solcher Produkte Tests auf THC positiv ausfielen.

Allerdings haben die Hersteller darauf reagiert, und die heutigen Produkte enthalten so geringe THC-Mengen, dass solche Behauptungen heute im Allgemeinen nicht mehr glaubhaft sind. Zudem müsste der Betroffene angeben, welches Produkt er in welchen Mengen verwendet hat, und ein Schwindler wird spätestens dann als solcher entlarvt, wenn die THC-Konzentrationen im Produkt nicht zu den nachgewiesenen Konzentrationen in einer biologischen Flüssigkeit passen. Passiver Cannabiskonsum kann zu nachweisbaren THC-Konzentrationen in Blut und Urin führen, allerdings nur unter extremen Bedingungen und für eine vergleichsweise kurze Zeit. Eine solche extreme Bedingung liegt beispielsweise vor, wenn ein Autofahrer mit drei Personen, die während der Heimfahrt aus den Niederlanden Cannabis konsumierten, unterwegs ist, da wegen des geringen Gesamtluftvolumens im Auto eine so hohe THC-Konzentration entstehen kann, dass auch der nicht konsumierende Fahrer nachweisbare THC-Mengen passiv inhalieren konnte. Behauptungen, der THC-Nachweis beruhe auf Hanflebensmitteln oder Passivkonsum werden heute im Allgemeinen als unglaubwürdige Schutzbehauptungen betrachtet, auch wenn dies im Einzelfall zutreffen kann.

Verdünnung des Urins

Ein häufiges Verfahren zur Manipulation von Urintests besteht in der Verdünnung des Urins. Eine vermehrte Flüssigkeitsaufnahme führt zu Verdünnungsef­fekten, so dass auch die THC-COOH-Konzentration vermindert wird und unter die Nachweisgrenze ("Cut-off") sinken kann. Es werden jedoch auch andere normalerweise im Urin gefundene natürliche Substanzen verdünnt — wie etwa die Krea­tinin-Konzentration — und das spezifische Gewicht des Urins vermindert, so dass eine übermäßig starke Flüssigkeitsaufnahme entdeckt werden kann. Außerdem sieht der Urin bei einer starken Verdünnung sehr hell aus, so dass bereits vom äußeren Anschein leicht der Verdacht auf eine Verdünnung entsteht. Durch Einnahme großer Mengen an Vitamin B2 (50 bis 100 Milligramm), das als Bestandteil von B-Vitaminprodukten im Supermarkt oder Drogerien erworben werden kann, behält der Urin auch verdünnt eine gelbe Farbe. Durch Einnahme von Kreatin (zwei bis drei Tage vor dem Test 10 Gramm täglich), das in der Apotheke erhältlich ist, kann verhindert werden, dass die Kreatinin-Konzentration in verdünntem Urin stark abfällt. Kreatin wird beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel von Bodybuildern eingenommen oder in der Medizin bei Muskelerkrankungen (Muskeldystrophie) eingesetzt.

Je mehr getrunken und je mehr Urin ausgeschieden wird, um so größer ist der Verdünnungseffekt.

Um die Urinausscheidung zu fördern, werden häufig Entwässerungsmittel (Diuretika) eingesetzt, die beispielsweise auch zur Therapie des Bluthochdrucks verwendet werden. Die entsprechenden Medikamente müssen allerdings vom Arzt verschrieben werden. Schwache Entwässerungsmittel sind Kaffee, Pfefferminztee, Cranberry-Saft (aus dem Reformhaus) sowie verschiedene andere pflanzliche Entwässerungsmittel aus der Drogerie. Ist ein Urintest sehr kurzfristig angesetzt, so werden von Cannabiskonsumenten gelegentlich starke Diuretika, wie beispielsweise Lasix (40 Milligramm) eingesetzt. Sie nehmen das Medikament ein, trinken so viel Wasser wie möglich, lassen zwei- bis dreimal Urin und machen dann den Test. Bei der Einnahme von Medikamenten ist allerdings Vorsicht geboten, da sie in bestimmten Fällen (Schwangerschaft, Stillzeit, schwerer Leber- oder Nierenschaden, keine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Kaliummangel) nicht eingenommen werden sollen. Der erste Morgenurin ist am konzentriertesten und enthält daher auch die größten Konzentrationen an THC-COOH.



Tabelle:

THC-COOH-Konzentrationen nach GC/MS-Analyse im Urin in Nanogramm pro Milliliter unter verschiedenen Versuchsbedingungen nach der oralen Aufnahme einer einheitlichen Mengen THC-COOH (nach einer Untersuchung von Coleman 1997).

Einnahme von Substanzen, die den Urin reinigen sollen.

Es gibt nur wenige wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit von käuflich erwerbbaren Produkten, die den Urin von THC und anderen Drogen befreien sollen. Sie wirken offenbar vor allem durch die gleichzeitig aufzunehmende Trinkmenge, also auf dem oben beschriebenen Verdünnungseffekt. Beispielsweise soll bei der Einnahme von Quick Flush 1,1 Liter Flüssigkeit und bei der Einnahme von Eliminator 1,4 Liter Flüssigkeit aufgenommen werden. Quick Flush enthält B-Vitamine, Kreatin und pflanzliche Substanzen (möglicherweise harntreibende Pflanzen). Nach der Anweisung für Eliminator soll man normal essen und trinken, dann die ganze Flasche Eliminator und zusätzliches Wasser trinken, danach 3-4 mal urinieren und nach 45 Minuten den Test durchführen. Die Tabelle zeigt die Wirkung einer Verdünnung und der Verwendung der beiden Produkte auf die THC-COOH- Konzentrationen im Urin nach einer wissenschaftlichen Untersuchung. Durch die Einnahme noch größerer Wassermengen (3 bis 5 Liter) mit entsprechenden Entwässerungsmitteln kann der Urin noch weiter verdünnt werden, so dass die Nachweisgrenze häufig unterschritten werden kann, vor allem wenn die THC-COOH-Konzentration bereits ohne Manipulation niedrig gewesen wäre. Es hat keine nachgewiesene Wirkung, wenn bereits mehrere Tage vor dem Test mit der Aufnahme größerer Flüssigkeitsmengen begonnen wird, da dadurch keine vermehrte Ausscheidung von THC-COOH erzielt werden kann. Es gibt auch keine Hinweise, nach denen die Einnahme von Vitamin C, Nicotinsäure (auch Niacin oder Vitamin B3 genannt) oder Essig Einfluss auf die THC-COOH-Konzentration hat. Theoretisch könnten Aktivkohle, die auch bei Durchfall verwendet wird, oder Lecithin zu einer beschleunigten Ausscheidung von THC-COOH führen. Es gibt dazu jedoch keine wissenschaftlichen Daten. Es gibt keine Hinweise, nach denen kommerziell erhältliche Produkte einen relevanten Einfluss auf die Ausscheidung von THC-COOH haben, auch wenn viele Benutzer - vermutlich aufgrund des Verdünnungseffektes - gute Erfahrungen damit gemacht haben. Denn es gibt auch viele gegenteilige Erfahrungen.

Zugabe von Substanzen zum Urin

Folgende Substanzen haben sich in wissenschaftlichen Untersuchungen als wirksam erwiesen, bei Drogenscreenings die Nachweisbarkeit von THC-COOH im Urin zu verhindern: Flüssigseife, Haushaltsbleiche, Tafelsalz, ätzende Reinigungsmittel, Essig und Augentropfen. Die meisten dieser Substanzen fallen jedoch eventuell durch Veränderungen des spezifischen Gewichts (Tafelsalz), des pH-Wertes (Bleichmittel, Essig), durch ihr Aussehen(Flüssigseife) oder ihren Geruch auf. Die Beeinflussung des Testergebnisses ist eventuell abhängig vom verwendeten Immunoassay. Die einzige Substanz, die nicht auf einfache Weise nachgewiesen werden kann, sind Augentropfen. Wissenschaftler fanden heraus, dass das in Augentropfen enthaltene Konservierungsmittel Benzalkoniumchlorid für die Verfälschung des THCNachweises verantwortlich ist. Wenige Tropfen scheinen für eine Verhinderung des Nachweises von THC-COOH im Urin mittels Immunoassay auszureichen. Benzalkoniumchlorid ist auch in vielen Desinfektions- und Reinigungsmitteln, wie beispielsweise Sagrotan, enthalten. Der Nachweis von THC-COOH mittels GCMS wird durch Benzalkoniumchlorid nicht beeinträchtigt.

Nach einer wissenschaftlichen Studie soll die Zugabe von Papain zum Urin die Konzentration von THC-COOH reduzieren, ohne im Labor leicht entdeckt zu werden. Ein kommerzielles Produkt (Urine Luck) enthält als wirksamen Bestandteil PCC (Pyridiniumchlorochromat). Es reduziert die THC-COOH-Konzentration im Urin umso stärker je länger es wirken kann. Auch einige andere kommerzielle Produkte können offenbar Urintests auf THC bzw. THC-COOH verfälschen, darunter UrinAid, das Glutaraldehyd enthält, Klear und Stealth, die starke Oxidanzien sind und daher THC-COOH zerstören können. Bei gezielter Suche auf diese Verfälschungsmittel können diese entdeckt werden.

Beeinflussung von Blut, Speichel, Schweiß und Haaren.

Die Blutkonzentration von THC lässt sich meines Wissens nicht beeinflussen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Bluttests nicht exakt sind. Augentropfen führten in Untersuchungen auch zu negativen Testergebnissen auf Cannabis in Schweißtests. Zur Verfälschung von Speicheltests ist ebenfalls ein Produkt im Internet erhältlich (xxxxxx), dessen Wirksamkeit allerdings bisher nicht untersucht wurde. Da die THC-Konzentration im Speichel vor allem auf einer Exposition mit dem eingeatmeten Cannabisrauch beruht, erscheint es gut möglich, dass ein ausgiebiges Ausspülen des Mundes zu einer Reduzierung der THC-Konzentration führt. Im Allgemeinen besteht jedoch keine Zeit, Drogenscreenings im Schweiß oder Speichel zu manipulieren.

Ausgiebiges Waschen der Haare mit einigen Shampoos kann THC und seine Stoffwechselprodukte im Haar reduzieren. In einer Studie führte das Waschen der Haare mit Head & Shoulders, Neutrogena oder Rave zu einer Verringerung der Drogenkonzentrationen. Aufgrund theoretischer Überlegungen ist es wahrscheinlich, dass das Bleichen der Haare mit Wasserstoffsuperoxid, ein starkes Oxidationsmittel, die THC- Konzentration in den Haaren herabsetzt. Hinsichtlich der Testung von Haaren ist es wichtig zu wissen, dass auch Achsel- oder Schamhaare für den Nachweis auf Drogen verwendet werden können, wenn keine Kopfhaare vorhanden sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2011 - 16:33 
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Hallo steno. Ich hab da eine seite von Bülach (xxx) die dich Interessiert, Sie ist bestimmt teuer. so eine Haar-Analyse kostet bestimmt ca 800.-chf


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2011 - 16:43 
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Vielen Dank!! :santa:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.02.2011 - 15:02 
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Ich habe ein Bericht im (mpu-forum.mpu-idiotentest.com) gelesen, von jemanden geschrieben, der glaub so wie ich das sehe, eine Ahnung hat !
............................................................................................................................................
Überblick: Die Haaranalyse

Mit einer Haaranalyse kann zurückliegender Konsum von Medikamenten und sonstigen - auch illegalen - Drogen wie Cannabis, Cocain, Ecstasy oder Heroin und neuerdings auch Alkohol noch nach längerer Zeit (je nach Haarlänge 1-6 Monate, bei ausreichend langem Haar aber nach vereinzelten Behauptungen auch noch wesentlich länger) nachgewiesen werden.

Bei der Haarbildung in den Folikelzellen werden im Blut vorhandene Drogen- und Medikamentenwirkstoffe in das Haar aufgenommen. Ein Haar besteht im Wesentlichen aus drei Schichten: Die äußere Hülle ist die dünne Schuppenschicht (Cuticula), die Hauptmasse bildet dann die Faser-Schicht (Cortex), und den dünnen Kern des Haares bildet der Markkanal (Medulla). Das eigentliche Haarwachstum erfolgt ausschließlich in der Haarwurzel, während das Haar außerhalb der Kopfhaut biologisch tot ist und sich - abgesehen von Verwitterungsprozessen - nicht mehr ändert. In der Wachstumszone (Haarpapille) werden nicht nur durch die ureigenen Haarbestandteile gebildet, sondern auch haarfremde Stoffe, die sich zum gegebenen Zeitpunkt in der Blutbahn befinden, werden in die Haarmasse eingebaut (z. B. Medikamente, Drogen, Umweltgifte und deren Abbauprodukte). Durch die Wachstumsrate des Haares von ca. 13 mm pro Monat wird das Haar somit zu einem Protokollstreifen, der Stoffkonzentrationen in der Blutbahn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich aufzeichnet.

* Nachweisdauer:

Die ersten Wirkstoffspuren sind bereits ca. eine Woche nach dem Konsum nachweisbar. Hingegen sind diese Spuren im Blut oder auch im Urin nur in wesentlich kürzeren Zeiträumen - Stunden bis einige Tage - zu finden.

Für die meisten Drogen ist davon auszugehen, dass die Nachweiszeit durch Haaranalysen ca. 90 Tage beträgt (dies soll gelten für Heroin, Morphine, Opiate, Kokain, Crack, Ecstasy und andere Designerdrogen). Bei Amphetaminen muss bedacht werden, dass 90 Prozent des eingenommenen Wirkstoffs schon nach drei bis vier Tagen ausgeschieden werden. Cannabismetabolyten lassen sich bis zu 6 Monaten nachweisen.

* Nachweise von Alkoholabstinenz:

Alkohol reagiert mit Fettsäuren zu Fettsäureethylestern, die ebenfalls im Haar abgelagert werden (für die Haaranalyse zum Nachweis der Alkoholabstinenz gibt es aber derzeit nur ganz wenige - bei den Führerscheinbehörden akkreditierte - Untersuchungsstellen). Die Charité in Berlin hat aber bereits im Rahmen eines Forschungsvorhabens für den TÜV und die DEKRA ca. 70 Alkohol-Haaranalysen in Fahreignungsüberprüfungsverfahren durchgeführt.

* Dopingmittel:

Auch bei der Suche nach Dopingmitteln wie Nandrolon und Anabolika ist die Haaranalyse nach Ansicht von Wissenschaftlern ein geeignetes Instrument. Dies liegt daran, dass sich sehr viele Stoffe in den Haaren ablagern, neben Drogen und Arzneiwirkstoffen beispielsweise auch Schwermetalle. Die Stoffe gelangen aus dem Blutkreislauf in die Haare und wachsen mit.

* Quantitative oder qualitative Aussagen:

Wie schon gesagt, kann man also aus einem zwölf Zentimeter langen Haarstrang im Idealfall etwas über den Drogenkonsum des gesamten vergangenen Jahres ablesen.

Wahrscheinlich ist es mit entsprechend verfeinerten Untersuchungsmethoden sogar möglich, auch Aussagen über die Konsummengen des jeweilig erkannten Ausgangsstoffes zu machen. Allerdings werden derartige Mengenergebnisse im Fahrerlaubnisrecht (und das ist derzeit das einzige rechtliche Anwendungsgebiet für Haaranalysen) nicht benötigt. Denn hier werden zur Beurteilung des Konsumverhaltens des Probanden regelmäßig nur zeitliche Angaben benötigt; es soll ja in der Regel durch die Haaranalyse ein bestimmter Abstinenzzeitraum belegt werden.

Gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum sind mit der Haaranalyse auf jeden Fall nachweisbar, wenn größere Mengen konsumiert werden. Als "Abstinenz"-Nachweis für Cannabis reicht die Haaranalyse allenfalls aus, wenn durch sie der nur gelegentliche Konsum nur sehr geringer Mengen erwiesen wird, der Proband jedoch durch eine MPU ein gefestigtes Trennvermögen nachweisen kann.

Ob auch einmaliger oder äußerst seltener Konsum nachweisbar ist, ist wohl unsicher. Nach einer Auffassung kommt es schon bei einmaligem Konsum zu einer singulären Ablagerung, die langsam mit dem Wachstum des Haares nach außen wächst. Es wird aber auch vertreten, dass die Konzentration des Wirkstoffs bei einmaligem Konsum zu gering sei und daher mit der Haaranalyse nur schwer zu erfassen sei.

In einem Beschluss v. 09.05.2005 gibt der VGH München (11 CS 04.2526, VRS 109, 64 ff.) die Auskunft eines Instituts zur Aussagekraft von Haaranalysen wieder. Danach belegen Haaranalysen, dass sich der Betroffene über mehrere Monate hinweg des Konsums von Kokain sowie größerer Mengen anderer Betäubungsmittel enthalten hat; es sei aber zu berücksichtigen, dass nicht alle Wirkstoffe mit der gleichen Empfindlichkeit nachgewiesen werden könnten; bei Heroin, Haschisch, Marihuana und Amphetaminen sei - anders als z.B. bei Kokain - eine häufigere Aufnahme notwendig, um ein positives Resultat zu erzielen.

In einem Beschluss v. 12.09.2002 hat der VGH München (11 CS 02.1131) ausgeführt:

"Denn durch die Haaranalyse ist Cannabiskonsum (nur) dann festzustellen, wenn er mindestens einmal wöchentlich erfolgt, wobei nach den Feststellungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität München selbst der wöchentlich einmalige Konsum durch die Haaranalyse häufig nicht erkannt wird (so Hans Sachs, Statement für das Rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München auf der Informationsveranstaltung "Drogen und Fahreignung" des TÜV Medizinisch-psychologisches Institut Bayern vom 5.2.1998). Ist aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein in seiner Frequenz unter einmal wöchentlich liegender Cannabiskonsum durch die Haaranalyse nicht nachzuweisen und die Haaranalyse somit nicht einmal zum zweifelsfreien Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum geeignet, kann sie auch nicht als geeignete Methode für den nach der Nummer 9.5 der Anlage 4 zu erbringenden Nachweis einer (völligen) Drogenabstinenz des Betreffenden angesehen werden."

Bedeutung kann in diesem Zusammenhang auch der sog. Halbwertzeit zukommen.

Allgemein wird darunter die Zeitspanne verstanden, in der die Hälfte eines Ausgangsmaterials zerfallen bzw. in seine Abbauprodukte umgewandelt ist. Auch die Abbauprodukte bauen sich weiter ab und haben jeweils ihre eigenen Halbwertzeiten. Geht z. B. der Abbau von aktivem THC recht schnell, so hat das Abbauprodukt COOH-THC eine wesentlich längere Abbauzeit. Man kann, wenn man die Halbwertzeiten einer Substanz kennt, in etwa vorab ausrechnen, wie lange z. B. der Stoff bzw. seine Abbauprodukte noch mittels einer Haaranalyse nachgewiesen werden können. Umgekehrt kann mit der Kenntnis der Halbwertzeit auch aus einem bestimmten Metaboliten-Befund auf ein vor einer definierten Zeit gegebenes Konsummuster geschlossen werden.

Ob sich jedoch auch aus den Ergebnissen einer Haaranalyse unter Beachtung der Halbwertzeiten noch über die Haarlänge hinaus zu ermittelnden Zeiträumen Konsum oder Abstinenz nachweisen lässt, muss wohl eher sehr skeptisch beurteilt werden.

* Durchführung:

Die Haarlänge bestimmt die Dauer der Nachweisbarkeit, wobei die Wachstumsgeschwindigkeit ca. 13 mm/Monat beträgt. Man kann also aus einem zwölf Zentimeter langen Haarstrang im Idealfall den Drogenkonsum des gesamten vergangenen Jahres ablesen.

Bei fehlender Kopfbehaarung kann auch auf Achsel- oder Schambehaarung zurückgegriffen werden. Ein Ausspülen der Inhaltsstoffe durch häufiges Haarwaschen ist nicht möglich.

Im allgemeinen wird also ein etwa bleistiftdickes zusammenhängendes Haarbüschel (ca, 50 g?) von mindestens 6 cm Länge verlangt, um eine verwertbare Haaranalyse zu erbringen. Um über Zeitabschnitte Aussagen machen zu können, muss das Haarbüschel vor dem Abschneiden fixiert werden, damit sich die Haare danach nicht aneinander verschieben können.

Zur Analyse werden die zur zeitlichen Zuordnung in definierte Abschnitte zerteilten Haarsträhnen möglichst fein zerteilt und die Substanzen mittels Säuren oder Basen herausgelöst. Die Analyse erfolgt dann mittels Radioimmunoassay (RIA) oder mittels Gaschromatografie / Massenspektrometrie (GC/MS) mit Nachweisgrenzen von ca. 0,1 bis 1 ng Substanz / mg Haar. Ähnlich den Rückschlüssen aus Jahresringen bei Bäumen, lässt sich an dem Abstand der gemessenen Probe von der Haarwurzel der Zeitraum bestimmen, zu dem sich die gefundenen Mittel im Körper befunden haben. Die lange Haltbarkeit von Haaren lässt diesen Nachweis sehr lange nach dem Konsum führen.
__________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.02.2011 - 18:02 
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Teil 2
* Störfaktoren:

o Witterung, Shampoos, Haarfärbemittel, Dauerwellen usw.:

Durch die UV-Strahlung in der Sonne oder in Solarien und durch chemische Behandlung durch Haarfärbemittel, Bleichmittel und Dauerwellen können zu analysierende Stoffe im Innern der Haare angegriffen und zerstört werden. Durch Hitze können solche Stoffe sogar ausdampfen.

Auf die Haaranalyse wirken sich diese Prozesse dahingehend aus, dass vom Analytiker, sofern er entsprechende Einflüsse erkennen kann, ein negatives Ergebnis kritisch bewertet werden wird. Der Analytiker wird ein falsch-negatives Ergebnis befürchten und dies entsprechend auch vermerken, d.h. ein negatives Ergebnis wird an Beweiskraft verlieren.

Andererseits wird die Beeinträchtigung der interessierenden Substanzen durch Witterungseinflüsse oder andere chemische Einwirkungen wahrscheinlich nicht derartig stark sein, dass eine qualitative Aussage über Konsum oder Abstinenz werden immer noch möglich bleibt, weil wahrscheinlich trotzdem noch immer genügend Substanzspuren zurückbleiben.

Der Versuch, durch entsprechende Einwirkung ein konsum-negatives Analysenergebnis zu erzwingen, dürfte in den meisten Fällen scheitern.

o Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?

Davon kann nicht wirklich ausgegangen werden. Die nachzuweisenden Substanzspuren wurden bei der Haarbildung im ganzen Haarquerschnitt eingelagert. Shampoos gleich welcher Art wirken dagegen primär auf der Haaroberfläche. Mittel, die das ganze Haar hinreichend durchdringen könnten, würden das Haar soweit schädigen, dass es einem guten Analytiker bei der Untersuchung auffiele. Die Aussagekraft der Analyse würde entsprechend sinken und vom Analytiker entsprechend negativ bewertet werden.


* Passivrauchen:

Inwieweit Passivrauchen von THC zu Haareinlagerungen führt, wird nicht einheitlich beantwortet. Während einerseits die Meinung vertreten wird, dass Passivrauchen überhaupt nicht zu einer nennenswerten Produktion von Abbaustoffen führt, weil die aufgenommenen Ausgangsmengen viel zu gering sind, haben Gerichte auf der anderen Seite jedoch eine Verbindung zwischen im Blut aufgefundenen THC-COOH-Mengen und dem Passivkonsum angenommen.

So wird beispielsweise die These vertreten, dass nach Passivrauchen Spuren von Abbauprodukten allenfalls im Urin, nicht aber im Blut nachgewiesen werden können, was dann auch einen "Übergang" in das Haar ausschließen würde.

Substanzspuren in der Umgebungsluft können sich auf der Haaroberfläche ablagern. Diese Ablagerungen können aber normalerweise durch normales Auswaschen minimiert oder beseitigt werden. Bei der Probenvorbereitung werden üblicherweise Haarproben gründlich gereinigt, um Oberflächenablagerungen zu entfernen.


Zuletzt geändert von s-a-i-r-a am 22.02.2011 - 07:23, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.02.2011 - 18:20 
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Bitte keine Shoplinks posten @ saira, wir sind werbefrei.
Danke für deine recherchen!

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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 22.02.2011 - 15:33 
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Hi s-a-i-r-a, vielen Dank für die Ausführungen!
gruss
steno


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 15.06.2011 - 15:31 
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Beiträge: 86
Hallo!
Danke Saira für die Infos!

Eventuell steht bei mir auch eine Haaranalyse an.
Ich hatte bei einer Verkehrskontrolle 1,0 promille Alkohol und 30µ Gramm Kokain gemäss Blutanalyse.

Trage meine Frisur aber kurz (2-3 cm). Wenn Achsel- und Schaamhaare rasiert werden, wird die Institut (vorerst) keine Möglichkeit haben eine Haaranalyse durchzuführen, stimmts? Beim Anruf auf dem Strassenverkehrsamt, sagte mir die Sachbearbeiterin, dass ich eh keine Haaranalyse zu erwarten habe, sondern nur Urin- und Blutprobe plus ein psychologisches Gespräch mit einem Arzt um die Eignung zur Teilnahme im Strassenverkehr einzuschätzen.

Ist es denkbar dass ich meinen Führerschein nach einer Sperre wieder erhalte, jedoch mit der Auflage, regelmässig
Urin,Blut oder Haarproben abzugeben? Hat jemand eventuell Erfahrungen mit diesen Eignungstests (das Gespräch mit dem Arzt) ?

Danke Euch!

:prost:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 18.06.2011 - 14:59 
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Registriert: 26.04.2003 - 20:20
Beiträge: 86
Hallo!

Kann also niemand von Euch über eventuelle Erfahrungen oder sonstigen Infos hier zum Thema beitragen?

:whistle:


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 Betreff des Beitrags: Re: Haaranalyse
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.06.2011 - 16:06 
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Registriert: 08.01.2010 - 14:53
Beiträge: 9
@ballyp

die Handhabung ist kantonal unterschiedlich. In welchem Kanton steht das Psychiatergespräch denn an?

LG
Ahörnchen


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